Sonntag, 27. April 2014

Businessplan für Gründerzuschuss

Einen Businessplan benötigen die meisten Existenzgründer für Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Bankfinanzierung oder auch Venture Capital. Dabei sollte Ihr Geschäftsplan mindestens aus den Modulen Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und diversen Kalkulationen bestehen. Vom Umfang sollte Ihr Plan minimal 10 bis maximal 25 Seiten haben.

Eine Businessplan Vorlage ist dabei eine effektive Möglichkeit, um einen Businessplan erstellen zu können. Da sich viele Geschäftsideen wiederholen, müssen Sie als Existenzgründer nicht unbedingt jedes Mal das Rad neu erfinden. Ähnliches gilt für Businessplan Muster. Dies sind eigentlich auch Vorlagen zurBusinessplanentwicklung, welche aber spezieller darauf ausgerichtet sind, wozu Sie Ihren Geschäftsplan benötigen. Beispielsweise für den Gründungszuschuss (ALG1), das Einstiegsgeld (ALG2), eine Finanzierung, für Venture Capital oder Business Angel, für Kooperationspartner oder auch  für einen Gründerwettbewerb. 

Die meisten Gründer benötigen den businessplan für eine Existenzgründung mit Gründungszuschuss. Grundlage für die Beantragung von Gründungszuschuss ist ein Unternehmenskonzept mit Anhang, in welchem das Vorhaben inhaltlich und zahlenmäßig vorgestellt wird. Auch "Einstiegsgeld Gründer" müssen einenBusiness Plan erstellen. Das Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit ist eine immer noch recht unbekannte Fördermöglichkeit, bei welcher die Existenzgründung eines ALG2 Beziehers mit einem i. d. R. 50% Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2 bezuschusst werden kann. Bei der Businessplanentwicklung ist hierbei besonders darauf zu achten, das die Erfolgsaussichten einerseits wirtschaftlich tragfähig sein sollten, gleichzeitig aber auch noch förderwürdig bleiben.

Neben dem Gründungszuschuss und dem Einstiegsgeld, welche als Zuschüsse definiert werden, benötigen alle Gründer mit Kapitalbedarf auf jeden Fall einen Geschäftsplan für Ihren Finanzierungspartner. Finanzierungsmöglichkeiten in Form von geförderten oder ungeförderten Darlehen gibt es in Deutschland zumindest in der Theorie jede Menge. Doch trotz des besten Geschäftsplans scheitern die meisten Finanzierungsanliegen am sogenannten Hausbankprinzip, d. h. zwischen dem Existenzgründer und dem Förderprogramm steht meist die Hausbank, welche das Gründungsvorhaben, anhand der Businesspläne und weiteren relevanten Angaben (Selbstauskunft u. ä.) bewerten soll.

Die Hausbank hat oft sehr starre Vorgaben ihrer Geschäftsführung in Bezug auf das Portfolio von Gründungsvorhaben, welche sie begleiten möchte und was nicht. Oftmals weiß die Bank bereits vor dem Erstgespräch, ob Sie beispielsweise eine bestimmte Art von Gründertyp oder eine bestimmte Branche überhaupt finanziert oder nicht. Leider geht die Bank damit nicht immer offen um, sieht in jedem Kreditanfrager einen potentiellen Kunden für andere Geschäftsbereiche der Bank, lässt den Gründer erstmal ausführlich einen businessplan schreiben und sucht sich dann anhand von Konzept und Selbstauskünften das Haar in der Suppe raus, welches die Nichtfinanzierung begründen soll.

Oftmals erstellen Gründer ihren Businessplan auch für einen der diversen Businessplanwettbewerbe, auch bpw abgekürzt. Beispielhaft seien hier startup oder futuresax genannt. Gründerwettbewerbe sind aus Veranstaltersicht eine beliebte Möglichkeit interessante Unternehmen herauszufiltern und aus Gründersicht eine gute Möglichkeit auf das eigene Business aufmerksam zu machen. Bestenfalls lässt sich mit dem Wettbewerb auch noch etwas Startkapital gewinnen oder der eine oder andere Investor (VC, BA) gewinnen. Aus unserer Sicht ist es immer sehr empfehlenswert, genau abzuwägen, welchen Nutzen der Wettbewerb dem einzelnen Gründer bietet und nur wenn dieser wirklich überdurchschnittlich ist, können wir empfehlen die eigene Geschäftsidee öffentlich zu machen.